Notwendige Unterlagen für die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) + EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Betriebserlaubnis oder Datenbestätigung des Herstellers oder Gutachter gem. § 21 StVZO bzw. § 13 EG-FGV
- Eigentumsnachweis (Rechnung, Kaufvertrag) + Bestätigung über Neufahrzeug vom Hersteller, falls keine Zulassungsbescheinigung II vorliegt
-
Versicherungsbestätigung
-
Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit die Zulassung nicht von ihm selbst vorgenommen wird
- Erklärung zum Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer
- Zusätzlich bei Firmen:
+ Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
- Zusätzlich bei Minderjährigen:
Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)