Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung der Bescheinigung
Einem Ausländer ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.
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Stand: 06.10.2026
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird erteilt, wenn ein Asylantrag eingereicht wurde. Sie wird verlängert, wenn über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde oder Rechtsmittel noch anhängig sind.