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Datum: 15.01.2022

Neue Quarantäne- und Isolationsdauer ist auch rückwirkend gültig / Keine Quarantäne für geboosterte, frisch geimpfte und frisch genesene Kontaktpersonen*

Das Gesundheitsamt weist auf neue Quarantäneregelungen hin, die am 12. Januar 2022 in Kraft treten. Die Dauer von Quarantäne und Isolation wird sowohl für Infizierte als auch Kontaktpersonen auf zehn Tage vereinheitlicht. Zudem gelten seit dem 15. Januar 2022 neu Regelungen für geboosterte, frisch geimpfte und frisch genesene.Kontaktpersonen*.

Das Gesundheitsamt weist auf neue Quarantäneregelungen hin, die am heutigen 12. Januar 2022 in Kraft treten. Die Dauer von Quarantäne und Isolation wird sowohl für Infizierte als auch Kontaktpersonen auf zehn Tage vereinheitlicht. Wer seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, kann sich bereits nach sieben Tagen freitesten. Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen müssen zur Arbeitsaufnahme einen negativen PCR-Test oder fünf Tage lang tägliche negative Schnelltests vorlegen. Bei Kindern, die die Schule oder eine KiTa besuchen, ist eine Freitestung bei einer Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen mit PCR-Test oder Antigen-Schnelltest möglich.

Dies gilt auch für diejenigen Personen, die sich nach den bis zum 11. Januar 2022 geltenden Regelungen in Quarantäne oder Isolation begeben haben. Das heißt, dass sie sich nach Ablauf der ab dem 12. Januar 2022 geltenden Fristen freitesten lassen können.

Neue Regelungen für Kontaktpersonen 

Eine Aktualisierung der Regelungen für Kontaktpersonen erfolgte zum 15.01.2022. Danach müssen auch Kontaktpersonen zu Omikron-Fällen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie frisch geimpft (drei Monate), frisch genesen (drei Monate) oder geboostert sind. Auch die neuen Regelungen für Kontaktpersonen gelten rückwirkend.

*Die Quarantänepflicht gilt nicht für

  • enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
  • enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19- Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
  • enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
  • enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2- Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Aktualisierte Infos für Kontaktpersonen (Inkrafttreten am 15.01.2022) finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/40/baymbl-2022-40.pdf