Internationale Zulassung
(Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen)
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder EG-Übereinstimmunsbescheinigung oder Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers;
Ausländische Ausweise werden nur im Original anerkannt - Zusätzlich bei Firmen: + Aktueller Auszug aus dem Handelsregister + Gewerbeanmeldung + Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
- Bei ausländischen Firmen: Existenznachweis der für den Wohnsitz der Firma zuständigen Kommunalbehörde oder Bestätigung der deutschen Botschaft des Landes, in dem die Firma ihren Betriebssitz hat.
- Zusätzlich bei Minderjährigen: +Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
- EINE VORFÜHRUNG DES FAHRZEUGES IST ZWINGEND ERFORDERLICH
Achtung! Seit 01.07.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist eine schriftliche Teilnahme zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer abzugeben. Weitere Informationen und das Formular zum Lastschrifeinzug finden Sie unten auf dieser Seite.