Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C-CE-CE (79)
Die Klassen C und CE, die nach dem 01.01.99 erstmals erteilt wurden sind nur noch 5 Jahre gültig. Klassen C, CE und CE (79) die aufgrund einer vor dem 1.1.99 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen 2 oder 3 erteilt wurden gelten bis zum 50. Lebensjahr. Sofern die Fahrerlaubnis noch benötigt wird ist vor Ablauf dieser Frist die Verlängerung zu beantragen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
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Personalausweis
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1 Lichtbild (biometrisch)
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Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (vom Hausarzt)
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Bescheinigung über die Augenärztliche Untersuchung
Welche Kosten fallen an?
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Bei erstmaliger Verlängerung im Rahmen eines Umtausches in einen EU-Kartenführerschein: 24,00 ¤
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Bei jeder weiteren Verlängerung: 37,50 ¤
Gültigkeitsdauer :
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Weitere 5 Jahre
Bearbeitungsdauer :
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ca. 3 Wochen
Hinweis: Sofern die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt wurde dürfen nach Ablauf des in Spalte 11 des Kartenführerscheines genannten Termins oder bei Inhabern von alten Führerscheinen nach Vollendung des 50. Lebensjahres keine Fahrzeuge der Klassen C, CE und CE 79 oder 2 mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis lebt erst bei Aushändigung des neuen EU-Kartenführerscheines wieder auf. Der Führerschein behält jedoch für alle anderen Klassen (Ausnahme D1, D1E, D und DE) weiterhin die volle Gültigkeit.