Gefördert werden Sachausgaben (Sportgeräte, Mieten), Aus- und Fortbildungen sowie Übungsleiterhonorare in pauschalierter Form.
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Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen | Online: https://www.neuburg-schrobenhausen.de/
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Gefördert werden Sachausgaben (Sportgeräte, Mieten), Aus- und Fortbildungen sowie Übungsleiterhonorare in pauschalierter Form.
Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 1.380,00 € pro EISs-Gruppe jährlich, jedoch maximal 90 % der förderfähigen Ausgaben – unter Vorbehalt der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden jährlichen Mittel im Staatshaushalt. Reichen die verfügbaren Haushaltsmittel nicht aus, ist die Pauschale anteilig für alle EISs-Gruppen zu kürzen.
Der Antrag auf eine EISs-Projekt-Anschlussförderung ist vom durchführenden Sportverein bis einschließlich 1. März eines Förderjahres zu stellen und bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen) mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Die Beantragung zur Förderung von mehreren EISs-Projekten durch einen Verein ist zulässig. Für jedes Projekt ist jedoch ein gesonderter Förderantrag zu stellen. Hierfür stehen den Sportvereinen über den BVS Bayern entsprechende Formblätter zur Verfügung.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Der Verwendungsnachweis muss folgende Angaben enthalten:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration:
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern:
https://bvs-bayern.com/inklusionssport/erlebte-inklusive-sportschule/
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