Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nur möglich, wenn für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung besteht.
1. wegen Adressänderung
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Zusätzlich bei Firmen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma - Zusätzlich bei Minderjährigen:
Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s) - Sollte im Fahrzeugschein bereits eie Adressänderung vorgenommen sein, wird zusätzlich der Fahrzeugbrief benötigt
2. wegen Namensänderung
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
- Geänderter Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Schriftliche Vollmacht, soweit die Berichtigung durch einen Dritten beantragt wird
- Zusätzlich bei Firmen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma - Zusätzlich bei Minderjährigen:
Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
3. wegen technischer Änderung
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung
Je nach Art der technischen Änderung kommen folgende Unterlagen in Betracht:
- Technisches Gutachten gem. § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation oder Typgenehmigung vom KBA
- Und/oder Herstellerbescheinigung
- Und/oder Einbaubescheinigung einer anerkannten AU-Werkstatt