Fahrerlaubnisrecht
Kontaktloser Führerscheinantrag ab sofort möglich
Die Führerscheinstellen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen bieten ab sofort eine kontaktlose Antragstellung an. Das ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Bearbeitung ihrer Fahrerlaubnis ohne einen Besuch vor Ort im Landratsamt.
Dabei kann eine ganze Reihe an Vorgängen kontaktlos bearbeitet werden. Beispielsweise der
- Umtausch von Papierführerscheinen oder die
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis.
Wer einen kontaktlosen Antrag stellen möchte, wendet sich telefonisch an die Führerscheinstelle. Da eine kontaktlose Bearbeitung nicht für alle Vorgänge möglich ist, empfiehlt sich vorab ein telefonisches Beratungsgespräch. Die Sachbearbeiter sind unter den angegebenen Telefonnummern zu erreichen.
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Pflichtumtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Alte Papierführerscheindokumente, die sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ verlieren seit dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen daher umgetauscht und durch den aktuell gültigen EU-Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser Pflichtumtausch betrifft in der zweiten Phase auch alte Kartenführerscheine, welche bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Wer noch ein solches altes Führerscheindokument besitzt, sollte daher prüfen, wie lange sein Führerschein noch gültig ist.
Der Umtausch der alten Führerscheine erfolgt gestaffelt. Zu Beginn erfolgt der Umtausch der Papierführerscheine.
Alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind, mit dem reinen Dokumententausch nicht verbunden.
Die Umtauschfristen sind wie folgt gegliedert
Umtauschfrist bis | Geburtsjahre | Ausstellungsjahr | |
---|---|---|---|
19. Januar 2022 | 1953 bis 1958 | ||
19. Januar 2023 | 1959 bis 1964 | ||
19. Januar 2024 | 1965 bis 1970 | ||
19. Januar 2025 | 1971 oder später | ||
19. Januar 2026 | 1999 bis 2001 | ||
19. Januar 2027 | 2002 bis 2004 | ||
19. Januar 2028 | 2005 bis 2007 | ||
19. Januar 2029 | 2008 | ||
19. Januar 2030 | 2009 | ||
19. Januar 2031 | 2010 | ||
19. Januar 2032 | 2011 | ||
19. Januar 2033 | 2012 bis 18. Januar 2013 | ||
19. Januar 2033 | vor 1953 |
Weitere Informationen zum Pflichtumtausch können Sie auf der Informationsseite der Bundesregierung nachlesen.
Fahrerlaubniserteilung
- Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Internationaler Führerschein
- Umschreibung eines ausländischen Führerscheins oder eines Dienstführerscheins
- Umtausch von alten Führerscheinen
- Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge
- Fahrlehrererlaubnis
Weitere Informationen
- Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung des Umtausches
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
- Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung
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Führerschein auf Probe
Fahreignungsüberprüfung
- Entziehung einer Fahrerlaubnis
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
- Fahreignungsüberprüfung
- Maßnahmen nach dem Fahreignuns-Bewertungssystem
Weitere Informationen
Formulare
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