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Bei Vereinsfesten auf Hygiene achten

Für Vereins- Schul- oder Kindergartenfeste ist keine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig, sofern keine gewerbsmäßige Abgabe von Speisen oder Getränken besteht. Trotzdem sollten sich die freiwilligen Helfer vor jedem kleineren oder größeren Fest die wichtigsten Hygieneregeln ins Gedächtnis rufen, zumal lebensmittelbedingte Infektionen vor allem nach Massenverpflegungen anlässlich von Veranstaltungen gefürchtet sind.

Ursache Essen

Ursache ist meist die Aufnahme von Bakterien oder Viren über das Essen. Hierbei können schon wenige Viruspartikel ausreichend sein. Im Gegensatz dazu ist bei bakteriellen Infektionen eine deutlich höhere Anzahl von Keimen nötig. Allerdings können sich Bakterien auf oder in Lebensmitteln bei Temperaturen über 10° C sehr schnell vermehren. Verbraucher und Veranstalter von Vereinsfesten sind den Mikroorganismen keineswegs schutzlos ausgeliefert. Sowohl gegen Viren als auch gegen Bakterien kann man sich mit allgemeinen Hygienemaßnahmen schützen

Sieben Regeln

Die sog. sieben Regeln der Lebensmittelhygiene sind:

  1. Richtig einkaufen: Wählen Sie die Lebensmittel sorgfältig aus, kühlen Sie gegebenenfalls leicht verderbliche Ware und bringen Sie diese zügig nach Hause
  2. Reinigen Sie regelmäßig Hände, Oberflächen und Gerätschaften. Desinfektion ist in der Regel im privaten Haushalt nicht nötig
  3. Trennen Sie verzehrsfertige Lebensmittel von ungewaschenen oder rohen Lebensmittel. Legen Sie bei der Zubereitung von Speisen auch Ihren Schmuck ab (Ringe, Armbänder, Uhr)
  4. Erhitzen Sie die Speisen gründlich durch und vermeiden Sie das Warmhalten von Speisen, besonders über längere Zeit
  5. Kühlen: Kühlen oder gefrieren Sie verderbliche Lebensmittel und Speisen sofort ausreichend (maximal + 7° C)
  6. Waschen Sie Obst und Gemüse gründlich
  7. Schützen Sie Lebensmittel vor Insekten, Nagern und anderen Tieren

Darüber hinaus hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) als Ersatz für die Belehrungspflicht einen Leitfaden für Vereine entwickelt (Download siehe Dokumente), der bei den Gemeinden und dem Gesundheitsamt aufliegt.

Für einzelne Fragen stehen auch weiterhin die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Herr Rupaner und Herr Förg zur Verfügung.