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Schule und Vorschule

 

Schuleingangsuntersuchung

Für Sie und Ihr Kind beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Auf diesem Weg begleitet Sie das Team der Sozialmedizin gerne beratend.

Hier die wichtigsten Informationen zur Schuleingangsuntersuchung für das Schuljahr 2023/2024:

Zum entsprechenden Zeitpunkt erhalten Sie von uns per Post eine Einladung. (Die Kinder werden von uns nach Geburtsmonaten sortiert)
Bis dahin müssen Sie NICHT AKTIV werden.
  • Die Untersuchung findet seit diesem Jahr im Gesundheitsamt statt.
  • Auch wenn Sie vorhaben Ihr Kind zurückzustellen, findet die Schuleingangsuntersuchung planmäßig nach Einladung statt.
  • Soll Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • Der Schule muss eine Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden. Der benötigte Nachweis kann auch nach der Schuleinschreibung eingereicht werden
  • Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend und kostenlos.
  • Die U9 fehlt? Bitte holen Sie diese bei Ihrem Kinderarzt nach. Sollte dies nicht oder nicht mehr möglich sein, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu uns auf.

Was wird bei der Schuleingangsuntersuchung gemacht?

  • Seh- und Hörtest
  • Sprach- und Motorik-Screening
  • Beobachtung der Fein- und Grobmotorik sowie der visuellen Wahrnehmung
  • Erhebung des aktuellen Impfstatus
  • Einsicht in das Untersuchungsheft

Hier finden Sie das Online-Formular, über dass Sie einen Termin zur Schuleingangsuntersuchung bei uns vereinbaren können:
Schuleingangsuntersuchung: Onlineformular zur Terminbuchung

Kein passender Termin dabei? Jeden Tag werden neue Termine für Sie eingestellt.

Sind Sie bezüglich der Einschulung Ihres Kindes unsicher oder möchten Sie noch vor der Schuleinschreibung umfassend beraten werden? Dann wenden Sie sich doch bitte telefonisch oder per Email an uns. Wir werden Ihnen dann zeitnah einen Termin zuteilen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayern.


Gesund in Schule und KITA

Relevante Informationen für Eltern, Schulen und Kindergärten

Impfempfehlungen

Der Impfkalender - empfohlene Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Die Infektionskrankheiten, gegen die heute geimpft wird, werden von vielen noch immer als Kinderkrankheiten angesehen. Dies liegt daran, dass sie in der Regel sehr ansteckend sind, so dass ohne Impfschutz die meisten früher bereits als Kind erkrankten. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie harmlos sind. Die Infektionen sind trotz moderner Medizin meist nur schlecht oder gar nicht behandelbar. Medikamente können nämlich oft nur die Symptome wie z. B. Fieber unterdrücken, nicht aber den Erreger selbst bekämpfen. Auch aus diesem Grund bietet die Impfung den wirksamsten Schutz.

Eine Übersicht aller in Deutschland empfohlenen Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt der Impfkalender der Ständigen Impfkommission.

Weitere Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf https://www.impfen-info.de

Masernschutzgesetz

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist.

Kurz und Knapp: Faktenblätter zum Impfen

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.

Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Gesundheit.

Hörsprechtage am Gesundheitsamt

Am Gesundheitsamt in Neuburg finden nun, nach der coronabedingten Unterbrechung, wieder die monatlichen Sprechtage für hör- und sprachauffällige Kinder statt.
Zielsetzung der Sprechtage ist es, Hörstörungen bei Kindern möglichst frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen der Förderung einzuleiten. Dadurch sollen Fehlentwicklungen in der Hör- und Sprachentwicklung und damit in der Gesamtentwicklung des Kindes möglichst vermieden werden.

Die Hörtestungen und die anschließende Beratung werden vom Fachpersonal der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle der Musenbergschule, Förderzentrum Förderschwerpunkt Hören München durchgeführt. Die Berater sind Fachpädagogen für Hörgeschädigtenpädagogik mit langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit hör- und sprachauffälligen Kindern.
Grundlage der Beratung ist ein kindgerechtes Hörscreening und ein Gespräch mit den Eltern über deren Einschätzung zu ihrem Kind. In Zusammenarbeit mit den Eltern und unter Einbeziehung niedergelassener HNO-Ärzte, Kinder- und Allgemeinärzte wird die bestmögliche Behandlung und Förderung für das Kind gesucht. Je früher fachpädagogische Maßnahmen eingeleitet werden können, desto wahrscheinlicher können mögliche Folgebeeinträchtigungen einer unerkannten Hörschädigung vermieden werden.
Zu den Sprechtagen können alle Kinder in jedem Alter vorgestellt werden, bei denen ein Verdacht auf eine Hör- oder Sprachauffälligkeit oder eine Problematik im Bereich der auditiven Wahrnehmung besteht beziehungsweise ausgeschlossen werden soll.
Auch Kinder mit einer bereits festgestellten Hörschädigung, die derzeit ohne fachpädagogische Begleitung durch den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst Hören eine vorschulische oder schulische Einrichtung besuchen, können zu den Sprechtagen kommen.

Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über das Gesundheitsamt Neuburg, Stefanie Staudigl, Telefon: 08431/57-500, E-Mail: gesundheitsamt@neuburg-schrobenhausen.de.

Die nächsten Termine sind jeweils donnerstags am 13.10.2022, 17.11.2022, 15.12.2022, 19.01.2023, 16.02.2023, 16.03.2023, 11.05.2023 und 22.06.2023.

Infektionsschutz und übertragbare Krankheiten

Relevante Informationen zum Download


Informationen zu weiteren übertragbaren Krankheiten finden Sie hier: