Schule und Vorschule
Schuleingangsuntersuchung
Endlich dürfen wir zurück in die Kindergärten!!!
Im September starteten wir als Fachkräfte der Sozialmedizin in ein neues Screeningjahr 2021/2022! Wie auch in den Jahren vor der Pandemie führen wir ein ausführliches Screening in den Kindergärten durch. Bei der Schuleingangsuntersuchung zählt es vor allem zu unseren Aufgaben, Sie als Eltern zu beraten und informieren.
Weiter Informationen finden Sie auf den Seiten des
Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Bayern
Bitte beachten Sie
Der Schule muss eine Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung auch dann vorgelegt werden, wenn Ihr Kind bereits bei der U9 war. Eine Vorlage des gelben Untersuchungsheftes in der Schule ist nicht erforderlich!
Hygiene in Schulen und Kindergärten
Informationen für Schulen und Kindergärten
Masernschutzgesetz
Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat gebilligt wurde.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Gesundheit.