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Familienplanungsfonds

Die Beratung ist kostenfrei, unterliegt der Schweigepflicht und kann auf Wunsch anonym erfolgen.


Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich langfristige Verhütungsmittel nicht selbst leisten können, stellt der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen einen Familienplanungsfonds zur Verfügung.

Aus diesem Fonds können Verhütungsmittel vollständig oder teilweise finanziert werden können, sofern die Antragstellerinnen und Antragsteller über 22 Jahre alt sind.

Voraussetzungen:

  • Wohnhaft im Landkreis

  • über 22 Jahre alt

  • finanzielle Bedürftigkeit

Den Antrag können Sie sich hier schon vorab herunterladen.

Antrag auf Leistungen aus dem Familienplanungsfond