Familienplanungsfonds
Für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die sich langfristige Verhütungsmittel nicht selbst leisten können, stellt der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen einen Familienplanungsfonds zur Verfügung.
Aus diesem Fonds können Verhütungsmittel vollständig oder teilweise finanziert werden können, sofern die Antragstellerinnen und Antragsteller über 22 Jahre alt sind.
Voraussetzungen:
-
Wohnhaft im Landkreis
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über 22 Jahre alt
- finanzielle Bedürftigkeit
Den Antrag können Sie sich hier schon vorab herunterladen.
⯈ Antrag auf Leistungen aus dem Familienplanungsfonds