Inhalt
  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original
  • Lichtbild
    Größe 6 mal 4 cm
  • Schriftlicher Nachweis des Versicherers über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung

    Aus dem Nachweis müssen sich Gültigkeitsdauer der Bestätigung sowie die gesetzlich vorgesehenen Deckungssummen (500.000 EUR für Personenschäden und 50.000 EUR für Sachschäden) ergeben.