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Gemeindearchive im Überblick

(Textbeitrag von Herrn Kreisarchivpfleger Max Direktor)

  • Unter Gemeindearchiv versteht man die Einrichtung einer Gemeinde, in der Unterlagen, die von der laufenden Verwaltung nicht mehr benötigt, aber als archivwürdig eingestuft wurden, dauerhaft aufbewahrt werden. Es ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden, für die Archivierung ihrer Unterlagen Sorge zu tragen.

  • Die Registratur umfasst die von der Verwaltung noch benötigten und die noch nicht ausgesonderten und ins Archiv übernommenen Bestände.

  • Die Gemeindearchive sind das „Gedächtnis der Gemeinden“ – für die Verwaltung wie für alle Bürger. Das Archivgut ist in der Regel nur einmal überliefert und daher unersetzlich.

  • Die Gemeinden regeln die Archivierung der bei ihnen erwachsenen Unterlagen in eigener Zuständigkeit.

  • Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Benutzung von Gemeindearchiven.

  • Die Gemeinden werden bei ihren Aufgaben vom Archivpfleger unterstützt.