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Hochwasserschutz

Die letzten Hochwässer haben deutlich gemacht, dass der seit Jahrzehnten von der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geplante und ausgeführte Hochwasserschutz langfristig konsequent ausgeführt und fortgesetzt werden muss.

An den größeren Gewässern (Gewässer I. und II. Ordnung) ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter, an den kleineren Gewässern (Gewässer III. Ordnung) die Gemeinden zum Ausbau und damit zur Umsetzung (Planung, Antragstellung und Ausführung) des Hochwasserschutzes verpflichtet.

Das Landratsamt ist für die Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahmen zuständig.