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Alten- und Pflegeheime

Aufgrund des Beschlusses des Ministerrats vom 27.07.2021 gilt für vollstationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung ab dem 16.08.2021 eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Besucher und Personal, soweit nicht ein Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann.