Inhalt

Hotellerie, Beherbergung

Generell sind die Regelungen des Rahmenkonzeptes Beherbergung einzuhalten.

Rahmenkonzept Beherbergung vom 19.05.2021 (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege)

  • Nicht geimpfte und genesene Gäste müssen bei der Ankunft und zusätzlich an jedem drittenTag einen negativen Test vorlegen. 
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Personen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.