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Gastronomie

In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regelung (Geimpft-Genesen-Getestet).

Die Regelungen zur Maskenpflicht (Gäste FFP2-Masken, außer am Tisch, Personal: Maskenpflicht) und zum Mindestabstand von 1,5 m bleiben bestehen.

Die Kontaktdaten der Gäste sind zu erfassen.

In geschlossenen Räumen ist Musik nur im Hintergrund zulässig. Tanzen ist nicht zulässig, Ausnahmen: Geburtstage, Hochzeiten usw.