Inhalt

Aktuell geltende Regelungen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Seit Montag, 23. August 2021 gilt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

Nach der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV), die bis einschließlich 1. September 2021 in Kraft ist, gelten folgende Maßnahmen:

Testnachweis

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr Voraussetzung für den Zugang zu folgenden Bereichen:

  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche undprivate Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen),
  • Innengastronomie,körpernahe Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
  • geschlossene Räume von bestimmten Freizeiteinrichtungen,
  • Besuche von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
  • Sportausübung in geschlossenen Räumen
  • Beherbergungen. Hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunftsowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

Allgemeine Kontaktbeschränkung

In Abhängigkeit von der 7-Tage-Inzidenz gelten folgende Kontaktbeschränkungen:

Bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten. Nicht mitgezählt werden bei Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene.

Alten- und Pflegeheime

Aufgrund des Beschlusses des Ministerrats vom 27.07.2021 gilt für vollstationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung ab dem 16.08.2021 eine inzidenzunabhängige Testpflicht für Besucher und Personal, soweit nicht ein Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann.

Öffentliche und private Veranstaltungen, Feiern

Bei öffentlichen Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 oder mehr bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zugelassen. Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Höchstteilnehmerzahl mitgezählt.

Für private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an begrenzten und geladenen Personenkreis wie Geburtstags-, Hochzeits- oder Tauffeiern und Vereinssitzungen sind bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel zugelassen. Geimpfte oder Genesene werden bei den Personenhöchstzahlen nicht mitgezählt.

Schulen


Informationen zum Unterrichtsbetrieb finden sich auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums.

Kindertagesstätten

Sie kehren – soweit noch Einschränkungen bestehen – analog zu den Schulen zum Normalbetrieb zurück.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Familienministeriums 

Dienstleistungen mit körperlicher Nähe

Das Personal hat eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Für Kunden entfällt die FFP2-Maskenpflicht, soweit die Art der Leistung sie nicht zulässt. Der Anbieter der Dienstleistung hat die Kontaktdaten seiner Kundinnen und Kunden zu erheben.

Die Kunden für Dienstleistungen in geschlossenen Räumen haben einen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Personen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Handel und Geschäfte

Es gelten für alle Geschäfte Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche).

Es gelten der Mindestabstand von 1,5 m und eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden und eine Maskenpflicht für das Personal.

Märkte

Märkte sind zulässig und können sämtliche Waren verkaufen, soweit sie keinen Volksfestcharakter aufweisen.

Gastronomie

In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regelung (Geimpft-Genesen-Getestet).

Die Regelungen zur Maskenpflicht (Gäste FFP2-Masken, außer am Tisch, Personal: Maskenpflicht) und zum Mindestabstand von 1,5 m bleiben bestehen.

Die Kontaktdaten der Gäste sind zu erfassen.

In geschlossenen Räumen ist Musik nur im Hintergrund zulässig. Tanzen ist nicht zulässig, Ausnahmen: Geburtstage, Hochzeiten usw.

Hotellerie, Beherbergung

Generell sind die Regelungen des Rahmenkonzeptes Beherbergung einzuhalten.

Rahmenkonzept Beherbergung vom 19.05.2021 (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege)

  • Nicht geimpfte und genesene Gäste müssen bei der Ankunft und zusätzlich an jedem drittenTag einen negativen Test vorlegen. 
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind geimpfte und genesene Personen, Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

Gottesdienste

Hier gilt ein Mindestabstand von 1,5 m (Ausnahme: eigener Hausstand, Geimpfte, Genesene).
Es besteht FFP2-Maskenpflicht indoor, auch am Platz.
Großveranstaltungen sind nicht gestattet.
Gemeindegesang (mit FFP2-Maske) ist derzeit erlaubt.

Sport

Die Ausübung von Sport ist in Innenräumen wie im Freien gestattet.

Testpflicht: In Innenräumen gilt ab einer Inzidenz von 35 eine Testpflicht. Von der Testpflicht ausgenommen sind asymptomatische Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden.

Inzidenz über 35 Inziden unter 35

Beim Sport in geschlossenen Räumen gilt die Testpflicht. Die maximale Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern richtet sich nach der Raumgröße (ca. 20 qm pro Person, vgl. Rahmenhygienekonzept Sport). Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, solange kein Sport ausgeübt wird.

Die maximale Zahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern richtet sich nach der Raumgröße (ca. 20 qm pro Person, vgl. Rahmenhygienekonzept Sport). Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht, solange kein Sport ausgeübt wird.

Die grundsätzlichen Regelungen zu Hygiene, Abstand, FFP2-Maskenpflicht und Lüften gelten weiterhin, auch für Geimpfte und Genesene!


Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums