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Genehmigung von Erdwärmekollektoren, Spiralkollektoren-, -körben (geschlossenes System)

Unter Erdwärmekollektoren, wie Erdwärmekörbe oder Flächenkollektoren, versteht man oberflächennahe Erdwärmenutzungssysteme, die in Tiefen bis ca. 5 m die „Erdwärme“ nutzen. Im geschlossenen System zirkuliert als Wärmeträgerflüssigkeit ein Wasser-Glykol-Gemisch, das dem Erdreich Wärme entzieht und der Wärmepumpe im Gebäude zuführt.

Anzeige-/Erlaubnisverfahren

Die Errichtung von Erdwärmekollektoren ist mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten im Original in 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32 – Wasserrecht - anzuzeigen.

Anzeigeformular


Ergibt die Bohranzeige, dass eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung vorliegt, prüft das Landratsamt, ob die Voraussetzungen für eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt gegeben sind oder ein Gutachten eines Privaten Sachverständigen (PSW) mit dem Anerkennungsbereich „Thermische Nutzung“ bzw. „Thermische Nutzung (geschlossene Systeme)“ erforderlich ist.