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Genehmigung von Erdwärmesonden (geschlossenes System)

Zur Nutzung der Erdwärme werden bei diesen Anlagen ein oder mehrere vertikale Erdwärmesonden in Tiefenbohrungen in den Untergrund eingebracht. Die in den Sonden zirkulierende Soleflüssigkeit nimmt die Erdwärme auf und transportiert sie zur Wärmepumpe im Gebäude.

Erlaubnisverfahren

Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist aufgrund der geologischen Verhältnisse im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) erforderlich.

Erforderliche Unterlagen
Diese sind mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme im Original in vierfacher Ausfertigung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32 - Wasserrecht- einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung der Anzeige erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen möglich ist.

  • Antragsformular „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
    (den Antrag finden Sie auf den Seiten 23 - 27 des Leitfadens Erdwärmesonden in Bayern)
  • Übersichtslageplan M = 1 : 25.000
  • Flurkarte M = 1:1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse mit Angabe der Datenquelle
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonden mit Maß- und Materialangaben
  • Hydrogeologische Prognose bzw. hydrogeologisches Fachgutachten (falls erforderlich)
  • Zertifikat nach DVGW W 120 bzw. W 120-2 oder gleichwertig
  • Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermediums bei WGK1 Stoffen
  • Nachweis des Widerstandes gegenüber Frost-Tauwechselbelastungen (bei minimalen Spitzenlasttemperaturen von < 0° C)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verpressmaterials

Bei Bohrungen über 100 Meter Tiefe wird der Antrag nach § 127 Bundesberggesetz an das Bergamt Südbayern weitergeleitet.

Ausführliche Informationen über Planung, Genehmigung, Erstellung und Betrieb von Erdwärmesonden bietet der »Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern«.

Die örtlichen Standortbedingungen können beim Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Tel. 0841/3705 0) erfragt werden.