Inhalt

Grundwasserwärmepumpen, Erdwärme

Genehmigung von Grundwasser-Wärmepumpen (offenes System)

Bei der Grundwasserwärmepumpe oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe wird oberflächennahes Grundwasser über einen Förderbrunnen entnommen, thermisch genutzt und anschließend über einen Schluckbrunnen wieder in das Grundwasser eingeleitet.

Für den Betrieb von Grundwasserwärmepumpen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Soll zur Erkundung ein Erdaufschluss durchgeführt werden, so ist dies vorher anhand einer Bohranzeige anzuzeigen. Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme im Original oder per E-Mail beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen -Sachgebiet Wasserrecht- einzureichen.

Erlaubnisverfahren

Bei Wärmepumpen bis einschließlich 50 kJ/s Leistung (etwa bis zu drei Wohneinheiten) ist ein Antrag gemäß Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 BayWG zu stellen. Hier ist die Vorlage eines Gutachtens eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) nach Art. 65 BayWG vorgeschrieben.

Erforderliche Unterlagen:
Diese sind mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen -Sachgebiet Wasserrecht- einzureichen.

- Antragsformular
- Liste der Privaten Sachverständigen

Bei Wärmepumpen mit mehr als 50 kJ/s Leistung ist eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Abs. 1 BayWG zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen:
Diese sind mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten in dreifacher Ausfertigung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32 - Wasserrecht- einzureichen)

- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG
- Genaue Beschreibung des Vorhabens (in der Regel von einem Ingenieurbüro)
- Technische Unterlagen zur verwendeten Wärmepumpe
- Lagepläne in den Maßstäben 1:1000 und 1:5000


Genehmigung von Erdwärmesonden (geschlossenes System)

Zur Nutzung der Erdwärme werden bei diesen Anlagen ein oder mehrere vertikale Erdwärmesonden in Tiefenbohrungen in den Untergrund eingebracht. Die in den Sonden zirkulierende Soleflüssigkeit nimmt die Erdwärme auf und transportiert sie zur Wärmepumpe im Gebäude.

Erlaubnisverfahren

Für die Errichtung von Erdwärmesonden ist aufgrund der geologischen Verhältnisse im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) erforderlich.

Erforderliche Unterlagen
Diese sind mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme im Original in vierfacher Ausfertigung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32 - Wasserrecht- einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung der Anzeige erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen möglich ist.

  • Antragsformular „Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
    (den Antrag finden Sie auf den Seiten 23 - 27 des Leitfadens Erdwärmesonden in Bayern)
  • Übersichtslageplan M = 1 : 25.000
  • Flurkarte M = 1:1.000 bzw. 1 : 5.000 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der Bohrpunkte sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf der Haupt- und Sammelleitungen
  • Zeichnerische Darstellung des zu erwartenden Schichtenprofils mit Angaben über die zu erwartenden Grundwasserverhältnisse mit Angabe der Datenquelle
  • Zeichnerischer Ausbauvorschlag der Erdwärmesonden mit Maß- und Materialangaben
  • Hydrogeologische Prognose bzw. hydrogeologisches Fachgutachten (falls erforderlich)
  • Zertifikat nach DVGW W 120 bzw. W 120-2 oder gleichwertig
  • Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermediums bei WGK1 Stoffen
  • Nachweis des Widerstandes gegenüber Frost-Tauwechselbelastungen (bei minimalen Spitzenlasttemperaturen von < 0° C)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Verpressmaterials

Bei Bohrungen über 100 Meter Tiefe wird der Antrag nach § 127 Bundesberggesetz an das Bergamt Südbayern weitergeleitet.

Ausführliche Informationen über Planung, Genehmigung, Erstellung und Betrieb von Erdwärmesonden bietet der »Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern«.

Die örtlichen Standortbedingungen können beim Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Tel. 0841/3705 0) erfragt werden.

Genehmigung von Erdwärmekollektoren, Spiralkollektoren-, -körben (geschlossenes System)

Unter Erdwärmekollektoren, wie Erdwärmekörbe oder Flächenkollektoren, versteht man oberflächennahe Erdwärmenutzungssysteme, die in Tiefen bis ca. 5 m die „Erdwärme“ nutzen. Im geschlossenen System zirkuliert als Wärmeträgerflüssigkeit ein Wasser-Glykol-Gemisch, das dem Erdreich Wärme entzieht und der Wärmepumpe im Gebäude zuführt.

Anzeige-/Erlaubnisverfahren

Die Errichtung von Erdwärmekollektoren ist mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten im Original in 3-facher Ausfertigung beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sachgebiet 32 – Wasserrecht - anzuzeigen.

Anzeigeformular


Ergibt die Bohranzeige, dass eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung vorliegt, prüft das Landratsamt, ob die Voraussetzungen für eine Begutachtung durch das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt gegeben sind oder ein Gutachten eines Privaten Sachverständigen (PSW) mit dem Anerkennungsbereich „Thermische Nutzung“ bzw. „Thermische Nutzung (geschlossene Systeme)“ erforderlich ist.




Informationen

Broschüre

Wissenswertes rund um die Wärmepumpe