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Eigenverbrauchstankstellen

Oftmals werden in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen Eigenverbrauchstankstellen genutzt, um die betriebseigenen Kraftfahrzeuge und Maschinen zu betanken.

Um zu verhindern, dass im Falle einer Havarie die physikalische und biologische Beschaffenheit des Grundwassers oder umliegender Gewässer nachteilig verändert wird, sind an Eigenverbrauchstankstelle besondere Anforderungen gestellt.


Grundsätzliche Anforderungen an Eigenverbrauchtankstellen

Der Betreiber muss seine Eigenverbrauchstankstelle immer so sicher bauen lassen und betreiben, dass kein Kraftstoff in das Erdreich, in das Grundwasser oder in oberirdische Gewässer gelangen kann.

Dazu muss er die vom Gesetzgeber festgelegten Mindestanforderungen an die Dichtheit, Standsicherheit, Beständigkeit, an die Rückhaltung bei Leckagen, an die Entwässerung sowie Kontrollen erfüllen.

Unabhängig davon sind die gesetzlichen Regelungen in Schutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten und aus anderen Rechtsbereichen wie z.B. Brandschutz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutz oder Explosionsschutz zu beachten.

Detaillierte Anforderungen sind in der Anlagenverordnung (AwSV) und in den technischen Regeln festgelegt. Insbesondere die Technische Regel wassergefährdende Stoffe TRwS 781 "Tankstellen für Kraftfahrzeuge" beschreibt die für Eigenverbrauchstankstellen geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Weiterführende Links

LfU- Eigenverbrauchtankstellen

Technische Regel wassergefährdende Stoffe (TRwS )781