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Bauen im Überschwemmungsgebiet

Die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen in amtlich festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten sowie Vorranggebieten für den Hochwasserschutz nach Regionalplan sind grundsätzlich verboten und bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Überschwemmungsgebiet kann genehmigt werden, wenn im Einzelfall das Vorhaben

  1. die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird,
  2. den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
  3. den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
  4. hochwasserangepasst ausgeführt wird.

Heizöltanks im Überschwemmungsgebiet

Um zu verhindern, dass im Hochwasserfall Heizöl austreten kann, sind an Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten hohe Anforderungen gestellt. Dringt Wasser in ein Gebäude ein und trifft auf unzureichend gesicherte Behälter, kann das Heizöl schlimmstenfalls nicht mehr zurückgehalten werden, wodurch ein erheblicher Grundwasserschaden entsteht.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten solche Schäden zu vermeiden.

Das Wasser fernhalten:
Dazu müssen die Aufstellräume von Heizölbehältern gegen eindringendes Wasser gesichert sein. Dies gelingt, wenn der Raum gegen drückendes Wasser gesichert ist (wenn z. B. der Keller als „weiße Wanne“ ausgeführt wurde). Mit speziellen Vorrichtungen werden Raumöffnungen wie Türen, Lichtschächte, Fenster, aber auch Durchführungen von Trinkwasser-, Abwasser-, Heizöl-, Telefon- und Stromleitungen gegen den anstehenden Wasserdruck abgedichtet. Die Entlüftungsleitungen der Heizöl-Behälter sind so hochzuführen, dass kein Wasser eindringen kann. Am sichersten sind Tankanlagen, die oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellt sind. Wie hoch das Wasser über Gelände ansteigen kann und weitere Informationen zum Hochwasserrisiko stellt der Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG) bereit:

Die Anlage sichern:
Wenn das Wasser nicht ferngehalten werden kann, sind die Behälter gegen Aufschwimmen zu sichern. Dies kann durch Verankern am Boden oder Abspreizen gegen die Wände geschehen. Diese Methode hat jedoch nur dann Erfolg, wenn das Gebäude die auftretenden Kräfte auch aufnehmen kann (ein leerer 1000-l-Behälter erzeugt beispielsweise einen Auftrieb von 1 Tonne). Daher ist ein Abstützen gegen die Kellerdecke aus statischen Gründen oft nicht möglich. Die Sicherung gegen Auftrieb macht nur Sinn, wenn die Behälter dem Außendruck des Wassers standhalten können, ohne undicht zu werden. Viele der üblicherweise verwendeten Behälter sind nicht für diesen Lastfall ausgelegt. Es gibt aber auch Heizöltanks, die für die Aufstellung im Überschwemmungsgebiet geeignet sind und eine entsprechende Zulassung haben. In der Zulassung ist auch die Art der Verankerung geregelt. Unter der Internet-Adresse des Bayerischen Landesamtes für Umwelt findet sich eine Zusammenstellung bauaufsichtlich zugelassener Behälter für Überschwemmungsgebiete.

Weiterführende Links

Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungs-Gebiet

§ 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Bauliche Schutzverordnung für festgesetzte Überschwemmungs-Gebiete

Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen