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Bauwasserhaltung

Eine Bauwasserhaltung/Grundwasserabsenkung dient dazu, eine Baugrube während der Zeit einer Baumaßnahme von auftretendem Grundwasser trockenzulegen. Das vorübergehende Absenken von oberflächennahem Grundwasser und seine Wiedereinleitung stellen Gewässerbenutzungen dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Bauwasserhaltungen müssen immer so durchgeführt werden, dass das Grundwasser oder das Fließgewässer, in welches das Grundwasser eingeleitet werden soll, nicht verunreinigt oder sonst wie beeinträchtigt werden.

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