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Kennzeichnungspflicht

Lebende Säugetiere, Vögel und Reptilien sind bei Beginn der Haltung unverzüglich zu kennzeichnen (§ 12 Bundesartenschutzverordnung).

Bei Vögeln erfolgt die Kennzeichnung mittels Ring oder Transponder, bei Reptilien mittels Transponder oder Fotodokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben für die einzelnen Arten nach Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung.

Für bestimmte Schildkrötenarten muss die Fotodokumentation zur Kennzeichnung regelmäßig aktualisiert werden. Nähere Informationen zur Dokumentation finden Sie auf dem Merkblatt zur Fotodokumentation. Bilder Ihrer Schildkröten im jpg-Format übersenden Sie bitte per Mail an naturschutz@neuburg-schrobenhausen.de

Ausgabestellen von Kennzeichen (Ringe und Transponder):