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Amtsärztliche Gutachten zur Prüfungsfähigkeit

Voraussetzung

Wenn bei Ihnen folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie fühlen sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, an einer Prüfung teilzunehmen
  • Nach der für Sie geltenden Prüfungsordnung ist zum Nachweis einer Erkrankung, die zur Prüfungsunfähigkeit führt, ein amtsärztliches Gutachten erforderlich

Anmeldung

Melden Sie sich bitte umgehend am Prüfungstag bei uns an.

Unterlagen

Bringen Sie bitte zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:

  • Alle Unterlagen und Untersuchungsbefunde des behandelnden Arztes zur aktuellen Erkrankung (d.h. in der Regel ist zuvor der Besuch beim behandelnden Arzt nötig)
  • Personalausweis oder Reisepass

zudem bitte:

Für Schüler von Schulen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen ist die schulärztliche Untersuchung kostenfrei. Für alle anderen Prüflinge (Universitäten, Hochschulen) kostet das Gutachten 45 €, die bar zur Untersuchung mitzubringen sind.

Da wir außer den Begutachtungen zur Prüfungsfähigkeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung arbeiten, müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Wartezeiten nicht auszuschließen sind.

Beachten Sie bitte folgendes

Allein die Beschreibung von gesundheitlichen Beschwerden ohne den Nachweis objektivierbarer Krankheitssymptome kann nicht zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit führen Eine amtsärztliche Bestätigung von Krankheitssymptomen im Nachhinein (Tage später) ist grundsätzlich nicht möglich Das Gutachten wird noch am selben Tag erstellt und in der Regel per Fax der Schulleitung/dem Prüfungsamt übermittelt