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09.10.2019 Ergebnisse Dritter Runder Tisch - Schadensersatzansprüche

Landrat Peter von der Grün hat am Mittwoch, 9. Oktober 2019 zum dritten Runden Tisch zur PFC-Belastung ins Haus im Moos eingeladen, um gemeinsam mit den Fachbehörden den aktuellen Sachstand zu erörtern. Teilnehmer des Runden Tisches waren neben Vertretern der Fachbehörden auch Bürgermeister, Fraktionsführer und Referenten des Kreistages sowie die Ortssprecher der Flugplatzanrainer Zell, Marienheim und Bruck-Maxweiler. Schwerpunktthema waren die Untersuchungen auf dem NATO-Flugplatz und dessen Umgriff, die derzeit im Auftrag des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) durchgeführt werden.

Vertreter des BAIUDBw (Kompetenzzentrum Baumanagement München Referat K 6) erörterten zunächst ihr Vorgehen im Rahmen eines dreiphasigen Altlastenprogramms der Bundeswehr. Grundlage hierfür ist das Bundes-Bodenschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet. Die Phase II umfasst eine orientierende Untersuchung (Phase IIa) und eine Detailuntersuchung (Phase IIb). Am Ende der Phase II erfolgt eine abschließende Gefährdungsabschätzung, auf deren Grundlage die zuständige Landesbehörde entscheidet, ob und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Das BAIUDBw informierte, dass die Vorlage des ersten Entwurfsberichtes zur orientierenden Untersuchung (Phase IIa) sowie zur Detailuntersuchung (Phase IIb) für Ende November 2019 geplant sei. Mit der endgültigen Fassung des Berichts sei bis voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen.

Derzeit laufen die Feldarbeiten zur orientierenden Untersuchung (Phase IIa) sowie zur Detailuntersuchung (Phase IIb) auf dem NATO-Flugplatz Neuburg sowie im Umfeld des Flugplatzes. Diese haben am 15. Juli 2019 begonnen und werden voraussichtlich im November abgeschlossen sein.

Innerhalb der Liegenschaft finden die Untersuchungen an 14 kontaminationsverdächtigen und zwei kontaminierten Flächen statt, mit dem Untersuchungsschwerpunkt im Bereich des Feuerlöschübungsbeckens und der alten Feuerwache. Zur Erfassung der PFC-Belastung werden Grundwasserproben an bestehenden sowie neuen Grundwassermessstellen und durch das so genannte Direct-Push-Verfahren entnommen sowie Oberflächengewässer untersucht. Darüber hinaus werden an den bekannten kontaminationsverdächtigen und den kontaminierten Flächen Bodenproben entnommen und auf PFC analysiert. Bis voraussichtlich November werden die Grund- und Oberflächenwasseruntersuchungen innerhalb und außerhalb des NATO-Flugplatz Neuburg abgeschlossen sein.

Außerhalb der Liegenschaft findet eine zweimalige Beprobung der Bewässerungsbrunnen in Abstimmung mit dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen vor allem im Bereich östlich bzw. südöstlich und nördlich des Flugplatzes statt. Hier wurde in drei Fällen Werte über dem vorläufigen Schwellenwert gemessen. Die Ergebnisse sind den Brunnenbesitzern zugestellt worden, zudem sind die Ergebnisse online unter www.neuburg-schrobenhausen.de abrufbar. Hier finden sich ebenfalls die Untersuchungsergebnisse für die Badeweiher im Umfeld des NATO-Flughafens Neuburg.

Das Landratsamt wies im Rahmen des Runden Tisches darauf hin, dass es derzeit pflanzliche Lebensmittel sowie Fische aus dem Umfeld des Flughafens untersucht, um festzustellen, ob und an welchen Stellen Belastungen vorliegen. Die Untersuchung läuft in Zusammenarbeit mit dem bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Hier sind bereits Proben eingereicht worden, die Ergebnisse stehen allerding noch aus.

Auf Bitten der Ortsprecher sind die Teilnehmer des Runden Tisches auch auf die die Neubewertung von PFOS und PFOA durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingegangen. Die Neubewertung findet bei der Einschätzung der Untersuchungsergebnisse Anwendung.

Neben dem Sachstandsbericht zu den Untersuchungen am NATO Flugplatz Neuburg hat das BAIDUBw zusätzlich die Ergebnisse der PFC-Untersuchungen im Bereich der NATO-Munitionsniederlage 14/Luftwaffen Munitionsdepot 11 in Weichering und in zwei Badeseen im Umfeld vorgestellt. Bei den Untersuchungen im Mai und im September 2019 wurden keine PFC nachgewiesen.

Um die weiteren Schritte gezielt abzustimmen, haben sich die Fachbehörden abschließend auf regelmäßige Arbeitstreffen auf Sachbearbeiterebene verständigt.

Etwaige Schadensersatzansprüche bis 31. Dezember 2024 anmelden

In der Fragerunde meldeten sich die Ortssprecher zu Wort, mit dem Wunsch über die Verjährung der Schadensersatzansprüche informiert zu werden. Vertreter des BAIDUBw erklärten, dass die Bundeswehr einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensansprüche der Anwohner in Neuburg anbiete. Dazu müsse jeder Betroffene schriftlich seinen individuellen Schaden geltend machen und die Schadenspositionen benennen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten. Eine Bezifferung der Schäden sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen ende spätestens am 31. Dezember 2024. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GSII1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.