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23.07.2020 PFC am NATO-Flugplatz Neuburg a.d.Donau: Sanierungsplanung wird durch die Bundeswehr beauftragt

  • Arbeitskreis am Landratsamt legt weitere Maßnahmen fest

Auf dem NATO-Flugplatz in Neuburg sind erhöhte Werte von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) nachgewiesen worden. Um eine Gefährdungsabschätzung und mögliche Sanierungsmaßnahmen zu erarbeiten, werden auf dem Flugplatzgelände und dessen Umgriff Beprobungen im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr vorgenommen.

Dieses Altlastenprogramm ist dreistufig aufgebaut: In Phase I werden kontaminationsverdächtige Flächen erfasst und bewertet, in Phase IIa/IIb erfolgen die Orientierende Untersuchung sowie die Detailuntersuchung, die mit einer Gefährdungsabschätzung abschließt. In der Phase IIIa bis IIIc erfolgen die Sanierungsplanung und -durchführung sowie die Nachsorge.

Nachdem nun die Orientierende Untersuchung (Phase IIa) an zwölf kontaminationsverdächtigen Flächen sowie die Detailuntersuchung (Phase IIb) an zwei Kontaminationsflächen abgeschlossen sind, hatte Landrat Peter von der Grün am 16. Juli 2020 zu einem Arbeitskreis ins Landratsamt eingeladen, an dem neben Fachabteilungen des Landratsamtes auch Vertreter folgender Behörden das weitere Vorgehen abstimmten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Taktisches Luftwaffengeschwader 74, Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Staatliches Bauamt Ingolstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen.

Für zwei Kontaminationsflächen auf dem Flugplatzgelände stellte das BAIUDBw die Detailuntersuchung zur abschließenden Gefährdungsabschätzung vor: Im Bereich des ehemaligen Feuerlöschübungsbeckens sowie der Alten Feuerwache wurden erhebliche PFC-Kontaminationen gemessen, die eine Sanierungsplanung erforderlich machen. Um festzulegen, welche Maßnahmen diesbezüglich zielführend sind, wird die Bundeswehr ein Ingenieurbüro mit der Durchführung der Sanierungsplanung beauftragen.

Darüber hinaus wurden zwölf kontaminationsverdächtige Flächen untersucht und ein Endbericht der Orientierenden Untersuchungen erstellt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass für acht Flächen Überschreitungen der Schwellenwerte gemessen wurden. Auch hier hat die Bundeswehr zugesagt, eine Detailuntersuchung zu beauftragen.

Als weitere Maßnahme regte das Wasserwirtschaftsamt aufgrund der PFC-Konzentrationen in Grund- und Oberflächenwasser ein Monitoring an ausgewählten Grund- und Oberflächengewässer-Messpunkten innerhalb und außerhalb der Liegenschaft an. Hierfür sollen Grundwasser-Messstellen ausgewählt werden, die zu sicheren Aussagen zum Abstrom und Verlauf einer möglichen PFC-Fahne außerhalb der Liegenschaft führen.

Um die Auswirkung von erhöhten PFC-Werten in Oberflächengewässern und Bewässerungsbrunnen auf die Garten- und Feldfrüchte sowie Eier, Fisch und Wild zu untersuchen, hat das Landratsamt 2019 ein Lebens- und Futtermittel-Monitoring begonnen, das fortgeführt wird. Für belastbare Ergebnisse, sind jedoch weitere Proben erforderlich, die Angler, Gartenbesitzer und Landwirte dem Veterinäramt zur Verfügung stellen können.

Schadensersatzansprüche

Zum Thema Schadensersatzansprüche wies das BAIUDBw darauf hin, dass die Bundeswehr einen zeitlich und räumlich begrenzten „Verzicht auf die Einrede der Verjährung für etwaige Schadensersatzforderung“ der Anwohner in Neuburg anbietet. Dazu muss jeder Betroffene schriftlich seinen individuellen Schaden geltend machen und die Schadenspositionen benennen, die bereits entstanden sind oder künftig entstehen könnten. Eine Bezifferung der Schäden ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich. Die Frist für die gerichtliche Geltendmachung von etwaigen Ansprüchen endet spätestens am 31. Dezember 2024. Das entsprechende Schreiben ist an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat GS II 1, Fontainengraben 200, 53123 Bonn.

Gutachten

Die Gutachten zur Orientierenden Untersuchung (Phase IIa) an kontaminationsverdächtigen Flächen sowie die Detailuntersuchung (Phase IIb) an Kontaminationsflächen sind auf der Internetseite der Bundeswehr unter folgendem Link einzusehen:

https://www.bundeswehr.de/de/organisation/infrastruktur-umweltschutz-und-dienstleistungen/aktuelles/schwerpunktthemen/per-und-polyfluorierte-chemikalien-kurz-pfc