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Bauvorhaben

Grundsätzlich ist die Errichtung, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen baugenehmigungspflichtig. Vor der Durchführung auch kleiner baulicher Maßnahmen erkundigen Sie sich am besten beim Landratsamt oder bei der zuständigen Gemeinde, ob das geplante Objekt genehmigt werden muß oder ob es genehmigungsfrei ist.

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