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Beistandschaft 

Jeder betreuende Elternteil hat die Möglichkeit, beim zuständigen Jugendamt die Führung einer kostenlosen Beistandschaft zu beantragen, sofern das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der Aufgabenkreis umfasst im wesentlichen

  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Für den Eintritt der Beistandschaft ist ein schriftlicher Antrag des Elternteils notwendig. Die elterliche Sorge wird dadurch nicht eingeschränkt. Eine Beistandschaft kann jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen beendet werden.

Vor Einleitung einer Beistandschaft kann das unverbindliche Beratungsangebot des Jugendamtes wahrgenommen werden.

Ansprechpartner

Frau Kühbacher (Buchstabenbereich Nachname Kind A - H und T - Z)

Frau Weiß (Buchstabenbereich Nachname Kind I - S)

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