Inhalt

Informationen zur rechtlichen Betreuung für volljährige Personen

Wann wird eine Betreuung eingerichtet?

Eine Betreuung wird für eine volljährige Person eingerichtet, wenn diese nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten des Lebensalltags ganz oder teilweise selbstständig zu erledigen. Die Betreuung gilt als letztmögliche Maßnahme, wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen. Eine privat erteilte Vollmacht gilt immer vorrangig, d.h. wenn eine Person einer anderen eine ausreichende Vollmacht erteilt, wird keine rechtliche Betreuung notwendig sein. Die Rechtsgrundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen §§ 1814 ff.

Was umfasst eine rechtliche Betreuung?

Der Umfang einer Betreuung richtet sich nach der Erforderlichkeit. Dies bedeutet, dass ein rechtlicher Betreuer nur für Aufgabenbereiche eingesetzt wird, in denen der Betroffene auf Unterstützung angewiesen ist.

Häufige Aufgabenkreise sind:

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Behörden-, Renten- und andere Sozialleistungsangelegenheiten
  • Versicherungsangelegenheiten

Der rechtliche Betreuer hat damit die Befugnis, Entscheidungen in diesen Aufgabenkreisen zu treffen. Trotzdem darf er wichtige Entscheidungen nicht gegen den Willen der betreuten Person treffen.

Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?

Sie dauert in der Regel so lange, wie sie erforderlich ist. Diese Notwendigkeit wird regelmäßig vom Gericht überprüft (spätestens nach sieben Jahren). Wenn eine betreute Person wieder in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, wird die Betreuung beendet.

Wer wird zum rechtlichen Betreuer bestellt?

Vorrangig werden Familienangehörige oder Verwandte als ehrenamtliche Betreuer bestellt. Ganz entscheidend in dieser Frage ist der Wunsch der betroffenen Person.

Stehen Angehörige nicht zur Verfügung oder sind diese für diese Aufgaben nicht geeignet, muss eine fremde Person als rechtlicher Betreuer bestellt werden. Findet sich niemand, der bereit ist, diese Aufgaben ehrenamtlich zu übernehmen, wird ein professioneller Betreuer (Vereins- oder Berufsbetreuer) mit dieser Aufgabe betraut.

Betreuung – Unterstützung statt Bevormundung

Rechtliche Betreuer – ehrenamtlich oder beruflich – haben die Aufgabe, den betroffenen Menschen dabei zu unterstützen, ein Leben nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu führen.

Ziele bei der Führung einer Betreuung sind:

  • die selbstbestimmte Lebensführung und –gestaltung der betreuten Person
  • Verwirklichung und Durchsetzung der Rechte der betreuten Person – unabhängig von deren Herkunft, Religion und Geschlecht
  • die Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der betroffenen Person entsprechend den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention
  • die Besprechung wichtiger Angelegenheiten mit der betreuten Person, so dass diese dann ihre Entscheidungen möglichst selbst treffen kann
  • die Erledigung wichtiger Angelegenheiten zum Wohle des Betroffenen
  • beizutragen, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung der betreuten Person zu beseitigen, zu bessern oder ihre Folge zu mildern mit dem Ziel, dass die Betreuung aufgehoben werden kann und die betreute Person wieder in die Lage versetzt wird, alle Entscheidungen wieder selbst zu treffen.