Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)
Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen
Notwendige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder
- EG-Übereinstimmunsbescheinigung oder Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers; Ausländische Ausweise werden nur im Original anerkannt
Zusätzlich bei Firmen:
- + Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
+ Gewerbeanmeldung
+ Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma
Bei ausländischen Firmen:
- Existenznachweis der für den Wohnsitz der Firma zuständigen Kommunalbehörde oder Bestätigung der deutschen Botschaft des Landes, in dem die Firma ihren Betriebssitz hat.
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich |
Achtung! Seit 01.07.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist eine schriftliche Teilnahme zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer abzugeben. Weitere Informationen und das Formular zum Lastschrifeinzug finden Sie unten auf dieser Seite.
Formulare
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