Inhalt

Internationale Zulassung (Ausfuhrkennzeichen)

Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen

Notwendige Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung I oder Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder
  • EG-Übereinstimmunsbescheinigung oder Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder (falls Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt)
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers; Ausländische Ausweise werden nur im Original anerkannt

Zusätzlich bei Firmen:

  • + Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    + Gewerbeanmeldung
    + Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person der Firma

Bei ausländischen Firmen:

  • Existenznachweis der für den Wohnsitz der Firma zuständigen Kommunalbehörde oder Bestätigung der deutschen Botschaft des Landes, in dem die Firma ihren Betriebssitz hat.

Zusätzlich bei Minderjährigen:

  • Zustimmung(en) der(s) gesetzlichen Vertreter(s)
Eine Vorführung des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich

Achtung! Seit 01.07.2010 müssen auch Ausfuhrkennzeichen versteuert werden. Der Mindestzeitraum beträgt einen Monat. Hierzu ist eine schriftliche Teilnahme zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer abzugeben. Weitere Informationen und das Formular zum Lastschrifeinzug finden Sie unten auf dieser Seite.

Formulare

Weitere Informationen