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Änderung der Personalien

ÄNDERUNGEN DER PERSONALIEN, wie z.B. Familienname bei Verehelichung bzw. Anschrift müssen im Führerschein nicht vorgenommen werden. Auf Wunsch kann jedoch ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierzu sind ein geänderter Personalausweis oder Reisepaß sowie ein neues Lichtbild erforderlich. Sofern der Personalausweis noch nicht geändert wurde, genügt eine Heiratsurkunde oder eine Urkunde über die Namensänderung.

Die Kosten betragen 24 Euro.

Bearbeitungsdauer : 3 Wochen.