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Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich. Hierzu ist die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung (erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle oder beim Notar) erforderlich. Dabei versichert die betroffene Person zum einen, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgen, und zum anderen verpflichtet man sich, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument bei Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.

Falls Ihnen Ihr Führerscheindokument gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragstellung die Versicherung an Eides Statt.

Auf Grund der nicht unerheblichen Kosten wird eine Wartezeit von 3 - 4 Wochen vor Antragstellung empfohlen, da erfahrungsgemäß eine Reihe verloren oder gestohlen geglaubter Führerscheine wieder beim Besitzer auftauchen (nach Antragstellung besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Abnahme des Führerscheins und Entrichtung der Gebühren!).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis (oder Reisepaß mit Meldebescheinigung)
  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Versicherung an Eides Statt (oder ggf. Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle)
  • Führerschein (nur bei Unbrauchbarkeit)

Welche Kosten fallen an?

  • bei Verlust 34,00 Euro für Ersatzdokument und
  • 30,70 Euro für Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Gebühr entfällt bei Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung eines Notars oder Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle)
  • bei Unbrauchbarkeit 34,30 Euro

Bearbeitungsdauer : ca. 3 Wochen

Hinweis:

Eine Expressausstellung eines Ersatzführerscheins ist innerhalb von 5 Tagen möglich; die Mehrkosten betragen 20 Euro.