Inhalt Aufgaben der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Tätigkeitsfeld Landespflege und Naturschutz können sein:
  • Die Beratung und Mitwirkung bei Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der fachgerechten Ausführung von ökologischen, landschaftspflegerischen und gestalterischen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Die fachliche Begleitung bei Maßnahmen der Flurbereinigung, der Dorferneuerung und der Städtebauförderung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
  • Die Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegekonzepten für öffentliche Naherholungsgebiete.
  • Die fachliche Begleitung bei der Betreuung von Naturpark- und Landschaftspflegeverbänden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.