Inhalt
  • Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde
  • Unterlagen zum Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Erwerb bzw. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wie:
      • Einbürgerungsurkunden
      • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
      • Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz
      • Ernennungsurkunden bei Beamten
      • Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden
      • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte
      • Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit
      • Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
      • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als Deutscher
      • Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
      • Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)
      • Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen
      • Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter
      • Meldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopie
      • weitere mögliche Unterlagen
    • Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
      • Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)
      • Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
      • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. Bundesamtes für Wehrverwaltung zum Dienst in der ausländischen Armee
      • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Personen unter 16 Jahren)
    • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.
  • Unterlagen zum Nachweis des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Neben den Angaben zu Ihren Abstammungsverhältnissen sind
      • Nachweise zum Erwerb und Besitz ausländischer Staatsangehörigkeiten
      • Nachweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
      • Nachweise zur Ableistung von Wehrdienst im Ausland

    regelmäßig erforderlich.

    • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.