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Das kommunale Haushaltsrecht schützt die Kommunen vor finanzieller Überförderung: die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinden muss erhalten bleiben. Vielfach sind daher Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig, die bei kreisangehörigen Kommunen durch die staatlichen Landratsämter durchgeführt wird.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist aber auch bei der Prüfung von Förderanträgen wichtig. Denn Zuwendungen zu Investitionen dürfen nur gewährt werden, wenn die Aufbringung der erforderlichen Eigenleistungen gesichert sind und die Folgekosten die Grenzen der dauernden Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.

Die Landratsämter geben in geeigneten Fällen hierzu Stellungnahme ab.