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grundsätzlich keine

Für den Fall, dass zwischen der Bestätigung der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung und der Zulassung ein Zeitraum von mehr als 18 Monaten liegt, kann die Zulassungsbehörde zur Überprüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs eine Fahrzeuguntersuchung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (in Bayern: TÜV Süd) oder eines nach der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung entsprechend ermächtigten Technischen Dienstes durchzuführen. Diese Untersuchung dient auch dem Zweck festzustellen, ob das Fahrzeug noch den bei der Zulassung gültigen technischen Vorschriften entspricht.