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Über etwaige im kommunalen Finanzausgleich maßgebliche Termine und Fristen informiert Sie ebenfalls Ihr Landratsamt oder Ihre (kreisfreie) Stadt bzw. bei der Förderung von Maßnahmen des kommunalen Hoch- und Straßenbaus, des ÖPNV sowie bei der Krankenhausförderung die jeweils zuständige Bezirksregierung.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter "Verwandte Themen".