Die Kreisumlage wird zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden mit einem Zwölftel ihres Jahresbetrags am 25. eines jeden Monats fällig.
Eine Erhöhung der Umlagesätze muss vom Kreistag vor dem 1. Juni beschlossen sein.
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Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
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