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Bezuschussung der aktiven Jugendarbeit


Vereine mit Sitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erhalten aus Mitteln der Sportjugendförderung des Landkreises pro Jugendlichem unter 18 Jahren max. 4,50 jährlichen Pauschalbetrag – Voraussetzung hierfür ist, dass dem Verein mindestens 10 Prozent  Jugendliche angehöhren. Der Gesamtbetrag der Zuschüsse ist gedeckelt auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.


Maßgebend für die Anzahl der im Verein angehörenden Mitglieder unter 18 Jahren sind die von den sporttreibenden Vereinen dem Bayerischen Landes-Sportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder den sonstigen Dachorganisationen gemeldeten Mitgliederzahlen nach der Bestandserhebung des laufenden Haushaltsjahres.


Die Versehrtensportgruppe Neuburg und der Versehrtensportverein Schrobenhausen werden so gestellt, als hätten sie die doppelte Zahl von Jugendlichen.


Im Bereich des Schützenwesens erhalten die Schützengaue den entsprechenden Zuschussbetrag für ihre Mitgliedervereine gesammelt.