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Berechnung der Bezuschussungshöhe

Berechnungsbasis für die Höhe des Zuschusses sind die zuschussfähigen Kosten. Diese werden in der Regel durch den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) bzw. den Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) ermittelt.

Von den zuschussfähigen Kosten wird eine Bemessungssumme in Höhe von 20 % errechnet. Von dieser Bemessungssumme wird anschließend ein Prozentsatz als Zuschuss gewährt, der dem Anteil der Mitglieder bis einschließlich 26 Jahren zur Gesamtmitgliederzahl des antragsstellenden Vereins entspricht. Als Prozentsatz wird dieser vom 01.01. des Jahres festgelegt, in welchem die Zuschussmaßnahme beantragt wird; er gilt für den gesamten Zeitraum der Bezuschussung.

Soweit der Antrag nicht vom Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) bzw. Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) gefördert werden kann, werden die förderfähigen Kosten durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen ermittelt.

Aber [vgl. III.2.5, 6 der Sportförderrichtlinien]:

  • Der Höchstzuschuss je Neubaumaßnahme beträgt 25.000,00 € (jährliche Teilzuschuss max. 10.000,00 €).
  • Der Höchstzuschuss je Sanierungsmaßnahme beträgt 15.000,00 € (jährliche Teilzuschuss max. 7.500,00 €).