Antragstellung
Die Kreiszuschüsse zur Investitionsförderung werden auf formlosen Antrag gewährt.
Soweit die Maßnahme nicht durch den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) bzw. dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) gefördert wird, sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:
- Bestätigung über sportliche Jugendaktivitäten (Formularzusendung nach Antragstellung)
- Gesamtkostenübersicht
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Grundbesitzverhältnisse (Pachtvertrag o. ä.)
- Ablehnungsbescheid des Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) / Bayerischer Sportschützenbund (BSSB)
- Lageplan