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Antragsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung der Investitionsförderung:

  • Zuschüsse werden nur an Sport- und Schützenvereine (nicht Unterabteilungen) gewährt, die dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder einem anderen Fachverband angeschlossen und im Kreisgebiet ansässig sind.
  • Eintragung im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts; bei Schützenvereinen ist der Eintrag in die Liste der privilegierten Schützengesellschaften (-vereine) ausreichend.
  • Die Jahresmindestbeitragssätze des antragsstellenden Vereins müssen den Vorgaben des Bayerischen Landessportverbandes entsprechen.
  • Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinn.
  • Nachweis des Vereins über die aktive Jugendarbeit.
    Das heisst: die Zahl der jugendlichen/jungen Mitglieder (bis einschließlich 26 Jahren) beträgt mindestens 15 % der Gesamtmitgliederzahl und übersteigt die sportlichen Aktivitäten der anderen Vereinsmitglieder nach Häufigkeit und Intensität.