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Berechnung der Förderhöhe

Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit.

Der Verein darf bei der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten (ME) die Bagatellgrenze von 500 Mitgliedereinheiten (ME) nicht unterschreiten.

Berechnung der Mitgliedereinheiten

Die Summe wird i. d. R. gebildet aus:

  • der Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder
* einfache Gewichtung
  • Der Anzahl der sonstigen Vereinsmitglieder
    (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 26 Jahre)
* 10-fache Gewichtung
  • den eingesetzten gültigen Übungsleiterlizenzen, die vom Verein seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden:
    - Anzahl der Volllizenzen (Grundlizen)
    - Anzahl der Zusatzlizenzen (Aufbaulizenz)

* 650-fache Gewichtung
* 325-fache Gewichtung

⮕ maximale Anzahl der anerkennungsfähigen Übungsleiterlizenzen entspricht 4 % der Gesamtmitgliederahl des Vereins

⮕ abweichend davon können eingesetzte gültige Lizenzen bis zu 6 % der Gesamtmitgliederzahl des Vereins mehr als 50 % der Mitglieder des Vereins sonstige Mitglieder (siehe oben) sein.

⮕ hat ein Verein mehr als 60 % sonstige Mitglieder, so ist eine Berücksichtigung der eingesetzten gültigen Lizenzen bis zu 8 % der Gesamtmitgliederzahl zulässig