Inhalt

Fristen

Die Vereine reichen die vollständigen Antragsunterlagen in schriftlicher Form bis zur festgesetzten Ausschlussfrist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde

Landratsamt Neuburg Schrobenhausen

Hauptgebäude

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau


Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines jeden Förderjahres.