Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
-
Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
Hauptgebäude
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
- Telefon: 08431 57 - 0
- Fax: 08431 57 - 205
- E-Mail: E-Mail schreiben
- Hinweis: Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128601147 (gem. § 27a Umsatzsteuergesetz)
Montag - Donnerstag
07.30 - 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag
12.45 - 16.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.00 Uhr