- Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zuverlässigkeitsnachweis
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO). - bei eingetragenen Firmen: Handelsregisterauszug; bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: Gesellschaftsvertrag
- bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
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Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
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