- Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der selbständige Tätigkeit erlaubt
- Personalausweis; Pass
- Zuverlässigkeitsnachweis
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO). - Unterrichtungsnachweis
Kopie - Pachtvertrag/Mietvertrag od. Eigentumsnachweis über Räume
- Grundriss- und Lagepläne, Baugenehmigung
- Unterlagen für Gaststättenerlaubnis (nicht EU-Bürger)
bei eingetragenen Firmen Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung) bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts Gesellschaftsvertrag bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll - Angaben und Unterlagen über die Person des Antragstellers und der Stellvertreter
bei Anträgen auf Stellvertretererlaubnis - Bevollmächtigung: Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
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Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
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