- Nachweis über das Bruttoeinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
(z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid) - bei Mietzuschuss: Nachweis über die Miete
(z. B. Mietvertrag, Mietbescheinigung)
- bei Lastenzuschuss: Nachweis über die Belastung für den Wohnraum
(z. B. Nachweis über Belastung aus dem Kapitaldienst und aus der Bewirtschaftung)
- Weitere Nachweise
Ob darüber hinaus weitere Nachweise zur Bearbeitung des Antrags auf Miet- oder Lastenzuschuss benötigt werden, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.
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Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
Hauptgebäude
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a. d. Donau
- Telefon: 08431 57 - 0
- Fax: 08431 57 - 205
- E-Mail: E-Mail schreiben
- Hinweis: Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128601147 (gem. § 27a Umsatzsteuergesetz)
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